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   VG Halle, 12.12.2016 - 6 A 391/15   

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VG Halle, 12.12.2016 - 6 A 391/15 (https://dejure.org/2016,59551)
VG Halle, Entscheidung vom 12.12.2016 - 6 A 391/15 (https://dejure.org/2016,59551)
VG Halle, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - 6 A 391/15 (https://dejure.org/2016,59551)
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  • BVerwG, 25.06.2015 - 5 C 15.14

    Ausbildungsförderung; Ausbildungsunterbrechung; Beurlaubung vom Studium;

    Auszug aus VG Halle, 12.12.2016 - 6 A 391/15
    Tritt ein Umstand ein, der den Auszubildenden zu einer Unterbrechung des Ausbildungsfortgangs veranlasst, hat er die förderungsrechtlichen Folgen einer Beurlaubung zu bedenken und muss die hiermit verbundenen Vorteile - kein (weiterer) Ausbildungsrückstand durch Nichtanrechnung als Fachsemester - mit den Nachteilen - nur Fachsemester sind förderfähig - abwägen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2015 - 5 C 15/14 -, zit. nach juris Rdn. 26 und vom 25. November 1982, aaO., Rdn. 12).

    Dies gilt selbst dann, wenn der Grund für die Beurlaubung nicht - wie hier - auf einer freien, ggfs. studientaktisch motivierten Entscheidung des Studierenden beruht, sondern in einer unverschuldeten Erkrankung liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015, aaO., Rdn. 20).

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage -

    Auszug aus VG Halle, 12.12.2016 - 6 A 391/15
    Die Jahresfrist beginnt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, erst mit Ablauf des Tages zu laufen, an dem die Behörde - in Gestalt des zuständigen Amtswalters - die vollständige zur Rücknahme erforderliche Kenntnis erlangt hat, sie also die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig und zweifelsfrei bekannt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG XI C 47.92 -, BVerwGE 92, 81, 87 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 09.02.2012 - 1 A 532/10

    Vermögensanrechnung, verdeckte Treuhand, Treuhandabrede, Scheingeschäft

    Auszug aus VG Halle, 12.12.2016 - 6 A 391/15
    Der Betroffene muss naheliegende Überlegungen nicht angestellt und nicht beachtet haben, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. SächsOVG, Urteil vom 9. Februar 2012 - 1 A 532/10 -, Rdn. 49 mwN.).
  • VG Augsburg, 17.12.2013 - Au 3 K 13.827

    (rückwirkende) Beurlaubung; Erkrankung; Änderung der Förderungsbewilligung;

    Auszug aus VG Halle, 12.12.2016 - 6 A 391/15
    Dafür zählt auf der anderen Seite das Urlaubssemester nicht als Fachsemester im förderungsrechtlichen Sinne, so dass es etwa bei der Bestimmung der Förderungshöchstdauer nach § 15a BAföG oder auch bei der Berechnung der Grenze des § 7 Abs. 3 Satz 1 HS 2 BAföG nicht mitgerechnet wird (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 17. Dezember 2013 - Au 3 K 13.827 -, zit. nach juris Rdn. 21 mwN.).
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